Tiertransporte - Busfahrendes Büsi im Baselbiet: Diese Regeln gelten wirklich

2023-03-08 16:05:08 By : Mr. Henghai TOMKING

Ein alleinfahrendes Büsi verzückt die Region mit seiner Selbstständigkeit. Doch darf es das überhaupt?

Am Wochenende sorgte ein busfahrendes Büsi für viel Aufsehen. Der ungewöhnliche Fahrgast fährt anscheinend regelmässig im Bus von Nunningen nach Grellingen – alleine. Gemäss Postauto-Mediensprecher Urs Bloch ist die Katze von alleine ein- und auch wieder ausgestiegen. Gegenüber der Gratiszeitung «20 Minuten» erklärte Bloch scherzhaft, man denke über den Ticketverkauf nach.

Doch soweit hergeholt ist das gar nicht. Streng genommen hat das Büsi auf seiner Tour durch die Region gleich mehrere Regeln missachtet, wie nach aufwendiger Recherche der 100-seitigen gemeinsamen Tarifnebenbestimmungen des Tarifverbundes Nordwestschweiz (TNW) klar wird. Grundsätzlich hat jeder Fahrgast Anspruch, gratis Handgepäck mitzuführen. Darunter fallen leicht tragbare Gegenstände von 1,2 mal 0,8 mal 1 Meter. Ausnahmen gibt es einige, darunter auch Rollstühle, Kinderwagen und Veloanhänger ohne Velo. Stellt man nun das Handgepäck auf einen Sitz, muss ein ermässigtes Billett 2. Klasse gelöst werden, und zwar für jeden durch Handgepäck belegten Sitzplatz.

Tiere mit Risthöhe bis 30 Zentimeter werden laut dem TNW wie Handgepäck behandelt, sofern sie sich in einer Tasche, einem Korb oder etwas Ähnlichem befinden. Sie dürfen in handgepäckartigen Behältnissen also unentgeltlich mitfahren, solange sie nicht auf einen weiteren Sitz gestellt werden. Sobald das Tier jedoch mit der Tasche auf einen zusätzlichen Sitz gestellt wird, muss ein ermässigtes Billett 2. Klasse gelöst werden. Diese Gebühr fällt aber auch an, wenn das Tier aus dem Handgepäck entnommen wird, da dann die «Handgepäckqualität» verloren geht. Hält man seinen Zwergdackel also auf dem Schoss, muss ein Ticket gelöst werden, auch wenn er keinen zusätzlichen Sitzplatz beansprucht. Falls ein Tier auf einem Sitz Platz nimmt, sollte aber eine Decke darunter gelegt werden, um etwaigen Verunreinigungen zuvorzukommen.

Allgemein sind nur Hunde und kleine zahme Tiere in öffentlichen Verkehrsmitteln erlaubt, sonstige lebendige Tiere sind verboten. Was als klein und zahm gilt, wird im Einzelfall entschieden. Postauto-Mediensprecher Bloch erinnert sich an eine Anfrage bei den SBB bezüglich der Mitführung von Lamas, was abgelehnt wurde. Ob ein gut trainiertes Zwergpony ein geeigneter ÖV-Passagier ist, mussten die Zürcher Verkehrsbetriebe (ZVV) bereits abklären, wie die «Limmattaler Zeitung» 2011 berichtete. Der verantwortliche Buschauffeur entschied, dass dieser Bus nicht das angemessene Fortbewegungsmittel für Ponys sei.

Dies ist auch sein gutes Recht, denn grundsätzlich liege der Entscheid letztlich im Ermessen des Fahrers, weiss Bloch. Dabei müsse er berücksichtigen, ob die Sicherheit für die menschlichen und tierischen Fahrgäste gewährleistet werden könne. «Ein Pony kann wohl zahm sein, es gilt aber wohl eher nicht als kleines Tier», nimmt Bloch zum erwähnten Artikel Bezug. Schliesslich kann dies jedoch nur vor Ort beurteilt werden.

Ein aufmerksamer Zeitgenosse könnte nun auf die Idee kommen, sein Tier in einem Kinderwagen oder einem Rollstuhl zu transportieren, um der Billettgebühr für Tiere über 30 Zentimeter zu entgehen. Doch auch in diesen Fällen gilt die Regel: «Ist das Tier klein, kann es gratis mitfahren, ist es grösser, muss der Halter dafür bezahlen», so Bloch, der von ebensolchen Fällen weiss. Auch bei Möbeln, die mit dem ÖV transportiert werden, hat der jeweilige Chauffeur das letzte Wort. Bietet das Verkehrsmittel genug Platz, kann auch ein Sofa mittransportiert werden, meinte damals Thomas Kellenberger, Mediensprecher der ZVV, gegenüber der «Limmattaler Zeitung».

Wendet man also die geltenden Regeln auf die busfahrende Katze an, hat sie sich gleich mehrere Regelverstösse zu Schulden kommen lassen. Denn sie darf nicht nur nicht alleine unterwegs sein, sondern müsste, sofern sie einen Sitzplatz belegt, ein ermässigtes Billett 2. Klasse lösen, ausser sie würde sich in eine Handtasche begeben. Da sie aber, wie von Beobachtern geschildert, auf den Sitzen Platz nahm, hätte sie zumindest eine Decke auf ihren Sitz legen sollen. Immerhin, sagte Bloch augenzwinkernd gegenüber «20 Minuten», habe die Katze die Corona-Abstandsregeln vorbildlich eingehalten.