von Ole Thorben Buschhüter | 6. April 2022 | Eisenbahn, Radverkehr, S-Bahn, U-Bahn, Verkehr | 12 Kommentare
Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen wollen die Fahrradmitnahme im hvv erleichtern. Künftig soll in den Zügen mehr Platz für Fahrräder bereitstehen. Auch die hvv-Fahrrad-Tageskarte, die für die Fahrradmitnahme in der RB81 zu lösen ist, und die Sperrzeiten bei U-, S- und A-Bahnen sollen einer Prüfung unterzogen werden. So könnte es bald noch einfacher und bequemer werden, sich in Hamburg klimagerecht fortzubewegen. Ein entsprechender Antrag von SPD und Grünen steht auf der Tagesordnung der nächsten Bürgerschaftssitzung am 13. April 2022.
Das Umsteigen im Umweltverbund zwischen Fahrrad einerseits und ÖPNV andererseits gehört für viele Menschen zum Alltag. Aktuell können Fahrräder in U-, S- und A-Bahnen sowie auf ausgewählten Buslinien kostenlos mitgenommen werden, außer montags bis freitags zwischen 6 und 9 Uhr und zwischen 16 und 18 Uhr („Sperrzeiten“). Auch auf den Hafenfähren ist die Fahrradmitnahme möglich, Sperrzeiten gelten hier nicht. In den Hamburger Sommerferien entfallen die Sperrzeiten in den U-, S- und A-Bahnen. Ganz anders wiederum ist es bei den Regionalverkehrslinien, darunter auch die Linie RB81, die nach Rahlstedt fährt: Die Fahrradmitnahme ist hier zwar ohne zeitliche Einschränkungen möglich, allerdings ist sie nicht kostenlos. Es muss eine hvv-Fahrrad-Tageskarte zum Preis von 3,50 Euro gelöst werden. In allen Fällen gilt: Einen Anspruch auf die Fahrradmitnahme gibt es nicht. Sie werden nur mitgenommen, wenn der Platz dafür ausreicht. Rollstühle und Kinderwagen haben Vorrang. Ausführliche Infos zur Fahrradmitnahme im hvv gibt es hier: https://www.hvv.de/de/service/fragen-und-antworten/fahrrad
„Dass die Fahrradmitnahme in der Regionalbahn nach Rahlstedt 3,50 Euro kostet, während in allen U- und S-Bahnen die Fahrradmitnahme kostenlos möglich ist, ist seit vielen Jahren Gegenstand der Kritik. Wir sorgen mit unserem Antrag deshalb dafür, dass die hvv-Fahrrad-Tageskarte auf den Prüfstand kommt. So oder so: Spätestens, wenn in einigen Jahren die neue S-Bahn-Linie S4 nach Rahlstedt fährt, wird die Fahrradmitnahme im Zug auch hier kostenlos möglich sein“, sagt der Rahlstedter SPD-Bürgerschaftsabgeordnete Ole Thorben Buschhüter, und ergänzt: „Busse und Bahnen einerseits und Radfahren andererseits passen gut zusammen. Dafür braucht es neben genügend Bike+Ride-Stellplätzen an den Haltestellen und StadtRAD auch gute Möglichkeiten, das eigene Fahrrad in Zügen besser mitnehmen zu können. So können dann auch längere Strecken bequem mit klimafreundlichen Verkehrsmitteln bewältigt werden.“
Bei den S-Bahn-Zügen der neuen Baureihe 490 gibt es im Vergleich zu früheren Baureihen bereits größere Bereiche für Fahrräder, Rollstühle und Kinderwagen. Auch in den Zügen des Regionalverkehrs gibt es gesonderte Abteile für die Fahrradmitnahme. Mit ihrem Antrag wollen SPD und Grüne dafür sorgen, dass die Möglichkeit zur Fahrradmitnahme auch bei Neuanschaffungen anderer Fahrzeuge noch besser berücksichtigt wird. Das betrifft als nächsten Schritt ganz konkret die neue U-Bahn-Baureihe DT6, die auf der neuen Linie U5 (zunächst Bramfeld/Steilshoop – City Nord, später weiter in die Innenstadt und bis zu den Arenen) zum Einsatz kommen wird. Davon profitieren nicht nur die Radfahrenden: Größere Mehrzweckabteile helfen auch Eltern mit Kinderwagen und Seniorinnen und Senioren mit Gehwagen, die so leichter Platz finden.
Antrag „Fahrrad-Mitnahme im hvv erleichtern“ der Fraktionen von SPD und GRÜNEN vom 30. März 2022 (Drucksache 22/7825): https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/79428/fahrrad_mitnahme_im_hvv_erleichtern.pdf
Vielen Dank für das Einreichen des Antrags! Gibt es bereits eine Entscheidung?
Der Antrag wurde von der Hamburgischen Bürgerschaft in ihrer Sitzung am 13. April 2022 mehrheitlich mit den Stimmen der SPD, GRÜNEN, LINKEN und AfD gegen die Stimmen der CDU beschlossen. Eine Antwort des Senats steht noch aus.
Ich sehe die Fahrradmitnahme, auch ausserhalb der Sperrzeiten, sehr kritisch. Oft stapeln sich die Fahrräder in den Verkehrsmitteln. Wenn dann noch Kinderwagen (nicht wenige in den Verkehrsmitteln) und Rollis hinzukommen, dann ist oft kein durchkommen mehr in den Türbereichen. Und jeder hat ein Recht auf Beförderung und beharrt darauf. Neben den Platzproblemen bringt das Gedrängel in den Türbereichen dann auch Verspätungen mit sich (folglich auch verpasste Anschlüsse).
Das ist nicht ganz von der Hand zu weisen. Allerdings muss man auch die großen Vorteile sehen, die die Kombination von ÖPNV und Fahrrad für die Mobilitätswende mit sich bringen. Verhältnisse, wie Sie sie beschreiben, treten nach meiner Beobachtung vor allem dann auf, wenn die Bedingungen für die Fahrradmitnahme in den Fahrzeugen nicht gut sind. Das bei zukünftigen Fahrzeugbeschaffungen zu ändern, gerade im Bereich U- und S-Bahn, ist auch eines der Anliegen des bürgerschaftlichen Ersuchens. Und richtig ist auch: Kinderwagen und Rollstuhlfahrer haben immer Vorrang. Im Zweifel muss ein Fahrgast mit Fahrrad seine Fahrt sogar unterbrechen, um Bevorrechtigten Platz zu machen, was aber wohl nur in den seltensten Fällen geschieht. Daher kann die ebenso geforderte Überprüfung der Sperrzeiten ehrlicherweise auch dazu führen, dass sie ausgeweitet werden müssen, wenn dies erforderlich ist, um bei regelhaft hohem Fahrgastaufkommen der Bevorrechtigung von Kinderwagen und Rollstühlen Geltung zu verschaffen.
Kinderwagen und Rollstuhlfahrer haben immer Vorrang
Was ist mit Personen die auf einem Rollator angewiesen sind, die anscheinend nach einer unklaren Definition wohl mit einem Radfahrer gleichgestellt werden, wobei es sich um ein Rad um ein Fortbewegungsmittel handelt und einem Rollator einem Hilfsmittel?
Spinnen wir das ganze weiter, dann ist eine 18 jährige Mutti mit Kinderwagen einer 80 jährigen Person mit einem Rollator, die diesen nicht als Transportmittel zum einkaufen nutzt, gegenüber der doch mobileren Person ebenfalls benachteiligt, da ein Kinderwagen vielleicht ein Erschwernis in der Fortbewegung ist, sprich keine Leichtbeweglichkeit, aber auch keine gesundheitliche Mobilitätseinschränkung.
Ein anderes Beispiel ist das ein Rollstuhlfahrer bei Regen ruhig unter einem Vordach warten kann, während Nutzer von Rollatoren praktisch im Regen stehen und auf dem Bus warten müssen, denn in der Regel sollte sich die eine zwischenmenschliche Priorisierung (Sozialkompetenz) bei der Mitnahme aus der Zeit wann man sich in der Reihe angestellt hat ergeben.
Der Rollstuhlfahrer kann ruhig aber als letztes kommen, hat aber aus der genannten Beförderungspflicht einen Vorrang, gleichgültig ob der Rollstuhl nur der Erleichterung in der Fortbewegung dient, siehe Elektromobile, die immer mehr einem Rollstuhl gleichgestellt sind und schon fast einem halben Auto entsprechen, siehe auch Senioren-Roller und immer mehr Nutzer solcher technischen Mittel im Hamburger ÖPNV.
Vielleicht könnte man die hvv-Beförderungsbedingungen in diesem Punkt noch klarer fassen, aber nach Sinn und Zweck der Regelung scheint mir doch klar zu sein, dass Fahrgäste einschließlich ihrer zur Fortbewegung notwendigen Hilfsmittel (auch Kinderwagen und Rollatoren) vor der Mitnahme von Fahrrädern immer Vorrang haben, und zwar selbst dann wenn für die Fahrradmitnahme eine hvv-Fahrradtageskarte gelöst werden musste. Aus letzterem Punkt ergibt sich auch, dass Rollatoren nicht mit Fahrrädern gleichgestellt sind, denn für Rollatoren muss in den Zügen des hvv-Regionalverkehrs eben keine hvv-Fahrradtageskarte gelöst werden. Die Vorrangregelung gilt übrigens nur für die Mitnahme von Fahrrändern. Wenn ein Bus, Zug oder Schiff voll ist, ohne dass auch nur ein einziges Fahrrad an Bord ist, dann ist die Mitfahrt für Fahrgäste, die zusteigen wollen, leider nicht möglich, egal ob mit oder ohne Kinderwagen, mit oder ohne Rollstuhl oder Rollator. Nur Fahrräder müssen Platz machen. In den hvv-Beförderungsbedingungen heißt es hierzu: „Wird der für die Fahrradmitnahme vorgesehene Platz für die Beförderung von Fahrgästen, insbesondere von Kindern in Kinderwagen und Rollstuhlfahrern benötigt, hat der Fahrgast mit Fahrrad das Fahrzeug gegebenenfalls umgehend zu verlassen.“
Sehr geehrter Herr Buschhütter,
so klar scheint es nicht zu sein, hierbei wurde auch eine eigene Erfahrung gemacht und weder bei der VHH noch bei dem HVV gab es eine einheitliche / klare Leitlinie. Die Vorrangige Beförderungspflicht beinhaltet nur den Rollstuhl und den Kinderwagen, da diese noch aus einer Zeit stammen als auch Rollatoren noch nicht alltäglich waren und Rollstühle in der Regel Muskelbetrieben waren und wenn dann elektrisch, dann vom Grundaufbau wie ein medizinischer Rollstuhl und nicht wie ein halbes Auto um es einmal Salopp auszudrücken. Auch haben heutige Kinderwagen ganz andere Abmessungen und eine Karre ist fast so groß wie ein damaliger Kinderwagen und immer mehr Zwillingskarren werden ganz gerne für Einzelkinder genutzt und die zweite Hälfte als Transportfläche für den Einkauf. „Wird der für die Fahrradmitnahme vorgesehene Platz für die Beförderung von Fahrgästen, insbesondere von Kindern in Kinderwagen und Rollstuhlfahrern benötigt, hat der Fahrgast mit Fahrrad das Fahrzeug gegebenenfalls umgehend zu verlassen.“
Ein Beispiel ist das meine Mutter, eine 76 jährige Frau mit Rollator den Bus für einen Rollstuhlfahrer verlassen musste, der noch später an die Bushaltestelle kam als sie, bzw. sie aussteigen musste für eine Person mit Rollstuhl, welche später zustieg, sprich wie ein Radfahrer behandelt wurde, dieses war auch die Begründung der VHH und des HVV. Sprich, sie musste zur Erfüllungspflicht gegenüber dem Rollstuhlfahrer entsprechend Platz machen und somit ist sie von der Herarchie dem Radfahrer auf einer Höhe, bzw. mit diesem gegenüber einem Rollstuhl / Kinderwagen gleichgestellt und muss dann den Bus notfalls verlassen.
Alternativ wurde vom HVV, bzw. der VHH das zusammenklappen des Rollators empfohlen, auch wenn es sich nicht um einen leicht zusammenfaltbaren handelte und diesen dann neben dem Sitz versuchen zu stellen und festzuhalten. Hier kommen wir aber zum nächsten Punkt, sie ist zu klein um überhaupt auf die hohen Sitzbänke zu kommen, da diese in der Regel heute durch Unterkonstruktionen für Radkästen, Motor usw. erhöht sind. Hinzu kam auch das sie so stehen sollte das sie mit dem Rollator nicht den Gang versperren sollte, da dieser als Fluchtweg dient, während es in der Regel bei Kinderwagen keine Rolle mehr spielt, denn es ist heute die Regel das 4-5 Kinderwagen mit im Bus sind und am liebsten ein 6er auch noch im Bus mitgenommen werden möchte, während man vor vielen, vielen Jahren noch in den Fahrzeugen einen Aufkleber hatte, bei dem die maximale Mitnahme von 2 Kinderwagen vorgegeben vorgeschrieben wurde.
Statt jetzt über den Wegfall von Sperrzeiten nachzudenken, sollte man sich lieber erste einmal Gedanken über den Fuhrpark machen und keinen Flickenteppich einzuführen, sprich in einer S-Bahn keine Sperrzeit, in einem Bus eine Sperrzeit, Fähre wieder keine Sperrzeit. Wichtig wäre das Abverlangen einer gewissen Disziplin, man muss nicht einen ganzen Gang mit Fahrrädern vollstellen, hierzu wären in Bahnen z.B. ein spezieller Bereich erforderlich, wie z.B. es die Züge des Metronoms haben.
Der relevante Satz in den hvv-Beförderungsbedingungen lautet, wie Sie richtig zitieren: „Wird der für die Fahrradmitnahme vorgesehene Platz für die Beförderung von Fahrgästen, insbesondere von Kindern in Kinderwagen und Rollstuhlfahrern benötigt, hat der Fahrgast mit Fahrrad das Fahrzeug gegebenenfalls umgehend zu verlassen.“ Den mit „insbesondere“ eingeleiteten Halbsatz kann man im Prinzip auch streichen, er dient nur der Hervorhebung. Dann wird aber klar, dass es hier nur um Fahrgäste mit und Fahrgäste ohne Fahrrad geht. Die einen müssen den anderen im Zweifel Platz machen. Aber es geht hier nur um die Fahrradmitnahme. Nicht um eine allgemeine Hierarchie, dass auch Fahrgäste ohne Fahrrad Fahrgästen mit Kinderwagen oder in Rollstühlen Platz machen müssen. So ist zumindest meine Lesart der Vorschrift. Wenn ein Fahrzeug voll ist, ist es voll. Dass es in dem von Ihnen geschilderten Fall anders gehandhabt wurde, kann man m.E. nicht auf die eingangs zitierte Regel stützen. Es scheint mir auch nicht die tägliche Praxis zu sein. Ich werde das bei Gelegenheit aber noch einmal beim hvv ansprechen.
Umso wichtiger ist es, dass in den Bussen, Bahnen und Fähren für die Beförderung von Fahrgästen mit Rollstuhl, Kinderwagen, Rollator oder eben Fahrrad ausreichend Platz zur Verfügung steht. Auch darum geht es in dem Antrag, den die Bürgerschaft einstimmig beschlossen hat und der Anlass für diesen Bericht ist.
Danke Ole, War ein guten Gespräch mit dir, Lars und Martín in der HafenCity und beim Heat Bus. Mit der App „Not without my Bike“ haben wir gleich die Lösung und ihr geht das Problem jetzt an. Danke! Vom Genossen aus Altona. Beste Grüße auch an Lars und Martin. Mit dem HVV standen wir damals auch im engen Austausch auch mit DB Rad+ Lg. Joe
Vielen Dank für das Feedback. Die Grüße werde ich ausrichten.
Wir dürfen gespannt sein, zu welchem Ergebnis die Prüfung kommt.