Manche Verkehrsregelungen sind eindeutig, andere hingegen sorgen auch bei erfahrenen Verkehrsteilnehmern für Verwirrung. So zum Beispiel die Parkregelungen von Motorrädern und E-Scootern. Wissen Sie, wer wo parken darf und welcher Fahrzeugtyp wann eine Parkscheibe nutzen muss?
Bei Autos ist die Frage nach dem korrekten Parken meist leicht zu beantworten. Bei Zweirädern sieht es da schon anders aus. Schließlich nehmen diese weniger Platz als ein Pkw in Anspruch, da könnte man doch davon ausgehen, dass die Regeln nicht so streng sind – oder?
Von der Fahrzeuggröße auf Narrenfreiheit beim Parken zu schließen, kann jedoch teuer werden. Das gilt sowohl bei Motorrädern als auch bei den immer beliebter werdenden E-Scootern. Letzte erregen schon seit ihrer Zulassung vor einigen Jahren auf deutschen Straßen die Gemüter.
Besonders in deutschen Innenstädten verstopfen sie oft Bürgersteige und können, rücksichtslos abgestellt, zu wahren Stolperfallen werden. Verschiedene Interessenvertretungen für Behinderte und Senioren machten in der Vergangenheit bereits auf das Problem aufmerksam.
Aktuell gilt jedoch: Laut § 11 Abs. 5 eKFV werden E-Scooter als Elektrokleinstfahrzeuge angesehen. Diese dürfen, genau wie Fahrräder und E-Bikes legal auf Bürgersteigen abgestellt werden. Anders sieht es bei Kraftfahrzeugen aus, zu denen neben Autos auch Motorräder und Roller zählen. Parken diese auf dem Gehweg, so drohen laut Straßenverkehrsordnung Strafen.
Genau wie Pkw müssen auch Motorräder und Roller einen Parkschein ziehen oder eine Parkscheibe nutzen, wenn dies für den jeweiligen Parkplatz vorgeschrieben ist. Den Parkschein sollten Zweiradfahrer gut sichtbar und möglichst windsicher am Fahrzeug anbringen. Um später auf der sicheren Seite zu sein, ist es auch ratsam, ein Foto des Motorrads mit dem Parkschein zu machen, sollte dieser möglicherweise weggeweht oder entwendet werden.
Sollte die Verwendung einer Parkscheibe vorgeschrieben sein, so gilt das ebenfalls nicht nur für Autos, sondern auch für Roller und Motorräder. Fahrer sollten bei der Wahl der Parkscheibe besondere Obacht walten lassen. Denn die falsche Parkscheibe kann teuer zu stehen kommen.
Wie auto-motor-und-sport.de berichtet, musste ein Autofahrer 20 Euro Bußgeld bezahlen, da er eine nicht regelkonforme Parkscheibe nutzte: Der Buchstabe P auf seiner Parkscheibe war blau, hätte jedoch weiß sein müssen, erklärte ihm die zuständige Behörde auf Nachfrage. Außerdem sei das P weiß umkreist gewesen und nicht von einem weißen Quadrat umrahmt wie vorgeschrieben. Dabei hatte der Autofahrer noch Glück im Unglück: Denn bei mehr als 30 Minuten Parken ohne Parkscheibe oder mit falscher Parkscheibe drohen zwischen auch höhere Bußgelder.
Egal ob Zweirad- oder Vierradfahrer: Wer auf Nummer sichergehen will, kann sich mit der digitalen Parkscheibe Needit Park Micro das Leben erleichtern. Das Gerät erkennt automatisch, wenn das Fahrzeug parkt und stellt die korrekte Ankunftszeit ein. Die Needit Park Micro hat eine offizielle Zulassung vom Kraftfahrt-Bundesamt und kostet rund 25 Euro. Mit der ca. drei Jahre haltenden Batterie müssen sich weder Motorradfahrer noch Autofahrer Sorgen machen, das Einstellen ihrer Parkscheibe zu vergessen.
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