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Archivbild: Ein motorisierter Rollstuhl steht in Berlin in einer Werkstatt der Stephanus Werkstätten.
Archivbild: Ein motorisierter Rollstuhl steht in Berlin in einer Werkstatt der Stephanus Werkstätten.
Menschen mit einer schweren Behinderung sollen künftig leichter einen Arbeitsplatz finden. Das Bundeskabinett verabschiedete einen entsprechenden Gesetzesentwurf. Geplant sind auch höhere Abgaben für Firmen, die keine Schwerbehinderten beschäftigen.
Die Bundesregierung will die Chancen von behinderten Menschen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch in Berlin einen Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD), wonach es für Arbeitgeber finanziell günstiger werden soll, behinderte Menschen einzustellen und die Verfahren beschleunigt werden sollen. Das "Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts" soll Heil zufolge den Betroffenen helfen und den Fachkräftemangel verringern. Menschen mit Behinderungen seien "oft überdurchschnittlich qualifiziert und hochgradig motiviert", so Heil. Trotzdem sei die Arbeitslosenquote unter ihnen mehr als anderthalbmal so hoch wie die allgemeine Quote, die derzeit bei 5,3 Prozent liegt.
Zugleich werden nach Angaben des Behindertenbeauftragten der Bundesregierung, Jürgen Dusel, die Strafen für Unternehmen erhöht, die ihrer gesetzlichen Verpflichtungen zur Beschäftigung Schwerbehinderter nicht nachkommen. Der Schritt sei überfällig, sagte Dusel: "Es ist schlichtweg nicht akzeptabel, dass ein Viertel aller beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber keinen einzigen Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigt." Unternehmen mit mehr als 60 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die trotz der gesetzlichen Vorgaben keinen behinderten Menschen beschäftigen, sollen von 2024 an eine Abgabe von 720 Euro je unbesetztem Arbeitsplatz zahlen, kleinere Unternehmen weniger.
In dem Gesetzesentwurf sei allerdings "noch deutlich Luft nach oben", so Dusel. Für Menschen mit Behinderungen solle der Zugang zu Werkstätten und der Übergang aus diesen Werkstätten vereinfacht werden. Auch die Eingliederungsmaßnahmen für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen müssten verbessert und der Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit von Menschen mit Schwerbehinderung vorangetrieben werden.
SPD, Grüne und FDP hatten sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, der langjährigen Forderung der Betroffenenverbände nachzukommen und eine vierte, besonders hohe Stufe der sogenannten Ausgleichsabgabe einzuführen. Die Ausgleichsabgabe müssen Unternehmen und öffentliche Arbeitgeber mit mehr als 20 Beschäftigen zahlen, die nicht mindestens auf fünf Prozent der Arbeitsplätze behinderte Menschen beschäftigen. Die Abgabe ist umso höher, je weniger behinderte Arbeitnehmer beschäftigt werden. Mit dem Geld werden Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben finanziert, wie etwa Reha- und Umschulungsmaßnahmen oder die behindertengerechte Ausstattung eines Arbeitsplatzes.
Die Pläne der Bundesregierung stoßen beim Sozialverband VdK auf Wohlwollen. Der Gesetzentwurf enthalte "wichtige Impulse für mehr Inklusion am Arbeitsplatz", lobte VdK-Präsidentin Verena Bentele. "Das ist dringend notwendig, weil fast 160.000 Menschen mit einer Schwerbehinderung arbeitslos sind und die Zahl der langzeitarbeitslosen Menschen mit Behinderungen weiter steigt."
Knapp acht Millionen Menschen oder gut neun Prozent der Bevölkerung in Deutschland besitzen einen Schwerbehindertenausweis. Die meisten Behinderungen oder Einschränkungen sind nicht angeboren, sondern werden im Laufe des Lebens erworben.
Mit Informationen von epd, KNA und AFP
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